Dok: Locarno 2008

Und nach 6 Jahren
sind sie bei guter Führung frei

 

vin/sda/ap 27.01.2009

10 Jahre Haft für Totschläger von Locarno

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Studenten an der Fasnacht 2008 in Locarno sind die beiden Hauptangeklagten wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden.

Zwei der Schläger, die an der Fasnacht 2008 in Locarno einen Studenten tot geprügelt haben, müssen für zehn Jahre hinter Gitter. Das Geschworenengericht in Locarno folgte in seinem Urteil vom Dienstagabend dem Strafantrag der Tessiner Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten für den 19- und den 22-jährigen Schläger Strafen von maximal drei Jahren wegen Angriffs gefordert. Dieses Urteil sprach das Gericht gegen den dritten Täter aus. Der 20-Jährige erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, wovon 14 Monate im Gefängnis abgesessen werden müssen.

Die drei jungen Männer mit kroatischen Wurzeln hatten an der Fasnacht im Februar 2008 in Locarno grundlos einen 22-jährigen Studenten zu Tode geprügelt.

Auf Kopf des wehrlosen Opfers gezielt
Staatsanwältin Rosa Item hatte bei den Hauptangeklagten auf vorsätzliche Tötung plädiert und Freiheitsstrafen von zehneinhalb respektive zehn Jahren gefordert. Die beiden hätten in sinnloser Gewalt auf den Kopf des wehrlosen Opfers gezielt und damit auf ein lebenswichtiges Organ. Drei Jahre unbedingt sollte der dritte Angeklagte wegen Angriffs erhalten.

Die Verteidiger forderten dagegen milde Strafen von höchstens drei Jahren wegen Angriffs mit Todesfolge für die beiden Hauptangeklagten sowie eine bedingte Strafe wegen Raufhandels für den dritten Angeklagten. Die Verteidiger machten vor allem geltend, der Urheber der tödlichen Schläge oder Tritte sei ebenso unklar wie der genaue Auslöser der tödlichen Hirnblutung.