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blick.ck, Juli 2009
Schweizer Kuscheljustiz
«Es ist in der Tat so, dass das deutsche Recht im Umgang mit Jugendlichen um einiges härter ist, als das unsrige», erklärt Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch gegenüber Blick.ch. «Das Schweizer Gesetz sieht für Jugendliche eine Höchststrafe von 4 Jahren vor.»
Es sei gut möglich, so Jositsch, dass die drei Münchner Täter in der Schweiz nur wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt werden würden.
Die harte Gesetzgebung scheint in Deutschland zu fruchten. Seit 1998 geht die Jugendkriminalität stetig zurück. Zudem wurde über eine nochmalige Verschärfung diskutiert, diese wurde aber verworfen.
Den Ernst der Lage scheinen die drei in München verhafteten Jugendlichen noch nicht zu begreifen. Laut «sueddeutsche.de» erklärt der zuständige Staatsanwalt: «Die denken, dass sie mit ein, zwei Wochen Jugendarrest davonkommen.»
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